Der Erstattungsbetrag und insbesondere der Mischpreis in der Rechtsprechung des BSG
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 559 bis 564
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Vertreiber von Arzneimitteln in Deutschland hat sich die Rechtslage am 01.01.2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 gravierend geändert. Bis dahin war der pharmazeutische Unternehmer in seiner Preisbildung frei und musste sich nicht zwangsläufig den Marktmechanismen fügen. Die neue Rechtslage ist indes geprägt durch die Einführung eines (frühen) Nutzenbewertungsverfahrens für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Der Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dient der Vorbereitung der Vereinbarung bzw. der Festsetzung eines Erstattungsbetrages nach…