Inverkehrbringen von Generika und Carve-out-Regelung
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 592 bis 602
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Art. 10 und 11 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, in ihrer durch die Richtlinie 2012/26/EU geänderten Fassung, sind dahin auszulegen, dass eine Mitteilung, mit der eine Person, die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums im Sinne von Art. 10 beantragt oder innehat, die Behörde wissen lässt, dass sie gemäß Art. 11 Satz 2 die Teile der Zusammenfassung der Merkmale des Referenzarzneimittels, die sich auf Indikationen oder Dosierungen beziehen, die unter das Patentrecht eines Dritten fallen, in der Zusammenfassung der Merkmale und der Pack…