CareLit Fachartikel

Rechtmäßigkeit von Mischpreisen für Arzneimittel mit Erstattungsbetrag

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 602 bis 611

Dokument
187129
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
602 bis 611
Erschienen: 2018-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Gegen die Bildung eines sog Mischpreises bestehen keine durchgreifenden allgemeinen rechtlichen Bedenken. Nach dem Arzneimittelpreisrecht gilt für ein Arzneimittel grundsätzlich nur „ein“ Preis und daran anknüpfend auch nur ein nach § 130b SGB V festzulegender, von den Krankenkassen zu Gunsten des betroffenen pharmazeutischen Unternehmens zu leistender Erstattungsbetrag. Bei einer am Zusatznutzen orientierten Kalkulation ist deshalb die Bildung eines Mischpreises unerlässlich, wenn der GBA in einem Beschluss zur frühen Nutzenbewertung (§ 35a SGB V) den Zusatznutzen oder die zweckmäßige Vergleichstherapie für unt…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL SCHIEDSSTELLE KOSTEN RECHTSPRECHUNG PROGNOSE ENTSCHEIDUNG PATIENTEN HÖHE METFORMIN WAHRNEHMUNG KOMMUNIKATION GESUNDHEITSWESEN NATUR NAMEN RICHTLINIE ZULASSUNG