CareLit Fachartikel
Der besondere Schadensersatzanspruch des Beamten
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 436 bis 443
Dokument
187146
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verletzt der Dienstherr seine gegenüber dem Beamten bestehende Fürsorgepflicht, so ist er nach den Grundsätzen der Amtshaftung nach §839 BGB/Art. 34 GG zum Ersatz des eingetretenen Schadens verpflichtet. Neben diesem allgemeinen Schadensersatzanspruch steht dem Beamten gegenüber seinem Dienstherrn aber noch ein zusätzlicher eigenständiger Schadensersatzanspruch zu. Dieser besteht insbesondere bei fehlerhaften Auswahlentscheidungen.
Schlagworte
FÜRSORGEPFLICHT
SCHADENSERSATZ
VERLETZUNG
FAHRLÄSSIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
NEBENTÄTIGKEIT
LITERATUR
PRAXIS
ROLLE
FORTBILDUNG
LEBEN
GESUNDHEIT
EIGENTUM
WISSEN
FREIHEIT
ZEIT