CareLit Fachartikel
Vertreter des Dienststellenleiters gegenüber dem Personalrat
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 461 bis 463
Dokument
187150
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ständiger Vertreter des Dienststellenleiters im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 PersVG ist auch der aligemeine Vertreter des Bürgermeisters oder Amtsdirektors gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf. Die fakultativen weiteren Stellvertreter gemäß § 56 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf sind demgegenüber keine ständigen Vertreter des Dienststellenleiters im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 PersVG; sie bleiben zum Personalrat wählbar.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
GRUPPE
PERSONALRAT
RECHT
ARBEITNEHMER
VORSCHRIFTEN
PERSONEN
ZEIT
Die Personalvertretung
Berlin