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Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Einführung von IT-Verfahren (§50 Abs. 3 SGB II)

Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 467 bis 472

Dokument
187152
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
467 bis 472
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten darüber, ob die beim örtlichen Jobcenter gebildete Schwerbehindertenvertretung vor der Einführung neuer von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwalteter Verfahren der Informationstechnik zu beteiligen ist. [2[ Das zu 2. beteiligte Jobcenter T (nachfolgend Jobcenter) ist eine gemeinsame Einrichtung nach §6 Abs. 1 i.V.m. §44b SGB II in Trägerschaft der Agentur für Arbeit B und des Bezirksamts T von B. Die zu 1. beteiligte Antragstellerin ist die von den schwerbehinderten Arbeitnehmern des Jobcenters gewählte Schwerbehindertenvertretung. Die Beteiligte zu 3. ist die bei der Zentrale der…

Schlagworte

EINRICHTUNG IT ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER NORDRHEIN-WESTFALEN RECHTSPRECHUNG MENSCHEN ARBEIT ES SCHREIBEN UNTERLAGEN WAHRNEHMUNG SICHERHEIT Die Personalvertretung Berlin