Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Einführung von IT-Verfahren (§50 Abs. 3 SGB II)
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 467 bis 472
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten darüber, ob die beim örtlichen Jobcenter gebildete Schwerbehindertenvertretung vor der Einführung neuer von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwalteter Verfahren der Informationstechnik zu beteiligen ist. [2[ Das zu 2. beteiligte Jobcenter T (nachfolgend Jobcenter) ist eine gemeinsame Einrichtung nach §6 Abs. 1 i.V.m. §44b SGB II in Trägerschaft der Agentur für Arbeit B und des Bezirksamts T von B. Die zu 1. beteiligte Antragstellerin ist die von den schwerbehinderten Arbeitnehmern des Jobcenters gewählte Schwerbehindertenvertretung. Die Beteiligte zu 3. ist die bei der Zentrale der…