CareLit Fachartikel

Neue Abrechnungsmöglichkeit für Krankenhäuser bei Beihilfeberechtigten

Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 12 · S. 208 bis 211

Dokument
187195
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Makoski, K.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
208 bis 211
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Privatversicherten ist die Direktabrechnung ebenfalls möglich, wenn eine Klinik-Card-Vereinbarung vorliegt. Nur bei Beihilfeberechtigten war eine direkte Abrechnung bisher nicht möglich. Nun gibt es eine Rahmenvereinbarung für die Bundesbeamten, welche hoffentlich Vorbildcharakter hat.

Schlagworte

KRANKENHAUS PATIENT VERGÜTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG THERAPIE KOSTEN KRANKENHÄUSER PATIENTEN TOD RECHTSPRECHUNG FÜHRUNG ES BOSTON MEDIZIN RISIKO NAMEN