CareLit Fachartikel
Neue Abrechnungsmöglichkeit für Krankenhäuser bei Beihilfeberechtigten
Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 12 · S. 208 bis 211
Dokument
187195
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Privatversicherten ist die Direktabrechnung ebenfalls möglich, wenn eine Klinik-Card-Vereinbarung vorliegt. Nur bei Beihilfeberechtigten war eine direkte Abrechnung bisher nicht möglich. Nun gibt es eine Rahmenvereinbarung für die Bundesbeamten, welche hoffentlich Vorbildcharakter hat.
Schlagworte
KRANKENHAUS
PATIENT
VERGÜTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
THERAPIE
KOSTEN
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
TOD
RECHTSPRECHUNG
FÜHRUNG
ES
BOSTON
MEDIZIN
RISIKO
NAMEN