CareLit Fachartikel

Vom Hausoder Palliativarzt zum Beschuldigten? Ausund Fernwirkungen des § 217 StGB für die Praxis

Schäfer-Kuczynski, J.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 12 · S. 211 bis 219

Dokument
187196
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Schäfer-Kuczynski, J.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
211 bis 219
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die strafrechtliche Relevanz der geschäftsmäßigen Förderung der Selbststötung ist ein viel bearbeitetes Sujet, dass nach wie vor an Juristischer und gesellschaftspolitischer Sprengkraft nicht verloren hat. Neben den durchaus großen verfassungsrechtlichen Bedenken, die schon auf abstrakter Ebene Anlass zu zahlreichen Prüfungsansinnen an das BVerfG gaben, zeigt sich im Diskurs zwischen Recht und angewandter Medizin, dass die Regulierungswirkung des § 217 StGB darüber hinaus nicht unwesentlich von dem abweicht, was der Gesetzgeber originär intendiert haben mag.

Schlagworte

SUIZID BERATUNG STERBEHILFE RECHT RISIKO GESETZGEBUNG PRAXIS MEDIZIN RECHTSANWÄLTE LEISTUNG MENSCHEN ORGANISATIONEN LEBEN RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND PATERNALISMUS