CareLit Fachartikel

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre! Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (Teil 3: Rechte und Pflichten der Auszubildenden)

Kostorz, P.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 12 · S. 219 bis 226

Dokument
187197
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Kostorz, P.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
219 bis 226
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre! “ Generationen an Lehrlingen wurde so zu verstehen gegeben, sich während der Ausbildung in den eigenen Ansprüchen bescheiden zu müssen. Rechtlich gesehen ist das Ausbildungsverhältnis indes ein synallagmatisches: Den Pflichten der Auszubildenden steht hier auch eine ganze Reihe von Rechten gegenüber, die sich wiederum in den Pflichten der Ausbildenden spiegeln. In der Pflege sind diese gegenseitigen Rechte und Pflichten der an der Ausbildung beteiligten Akteure vor allem im neuen Pflegeberufegesetz sowie in der danach erlassenen Pflegeberufe-Ausbildungsund Prüfungsverordnung st…

Schlagworte

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