Erreichbarkeit an freien Tagen
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2018 · Heft 12 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sollte eine Bindung des Unternehmens an bestehende Tarifverträge bestehen, regeln diese oftmals eine Vergütung für die Rufbereitschaft. Sollte kein Tarifvertrag existieren, müssten die Details zur Rufbereitschaft einschließlich der Fragen der Vergütung in einer Betriebsvereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag geklärt werden, da es hierfür an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage fehlt. Der Europäische Gerichtshof hatte zwar kürzlich im Fall eines Feuerwehrmannes entschieden, dass Rufbereitschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitszeit sein kann (Urteil vom 21.02.2018, C-518/15), gleichzeitig aber…