Die Rolle des G-BA bei der Streichung von Medizinprodukten aus der Medizinprodukteausnahmeliste zugleich Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.11.2017, B 6 KA 34/16 R*
Burgardt, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 149 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) beschäftigt sich in dem vorgenannten Urteil mit den prozessualen und materiellrechtlichen Fragen der Streichung eines arzneimittelähnlichen Medizinproduktes, nämlich des Abführmittels Laxatan® M, aus der „ Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie geführt wird. Die Entscheidung des BSG lenkt somit erneut einen Blick auf die umfangreichen gestalterischen Befugnisse des G-BA bei der Konkretisierung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Von besonderer Be…