CareLit Fachartikel
Retaxierung
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 167 bis 171
Dokument
187225
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
M. und N. erfolgte und die Hilfsmittel auch an Versicherte abgegeben wurden, die in M. oder N. bzw. im näheren Umkreis wohnten. In M. betrieb die Bekl. zwar eine Filiale, die jedoch erst zum 04.04.2011 eine entsprechende Präqualifizierung und ein eigenes Institutskennzeichen erhalten hatte. In N. betrieb die Bekl. bereits seit dem 01.10.2009 eine Filiale, für die eine Zulassung bzw. Präqualifizierung im Oktober 2009 beantragt, jedoch nicht erteilt wurde.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
VERGÜTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
VERTRAG
ZULASSUNG
SCHREIBEN
ES
HÖHE
SCHADENSERSATZ
ROLLE
ORTHOPÄDEN
ZEIT
LEISTUNG
BANDAGEN