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MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 167 bis 171

Dokument
187225
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 18
Seiten
167 bis 171
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

M. und N. erfolgte und die Hilfsmittel auch an Versicherte abgegeben wurden, die in M. oder N. bzw. im näheren Umkreis wohnten. In M. betrieb die Bekl. zwar eine Filiale, die jedoch erst zum 04.04.2011 eine entsprechende Präqualifizierung und ein eigenes Institutskennzeichen erhalten hatte. In N. betrieb die Bekl. bereits seit dem 01.10.2009 eine Filiale, für die eine Zulassung bzw. Präqualifizierung im Oktober 2009 beantragt, jedoch nicht erteilt wurde.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL VERGÜTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG VERTRAG ZULASSUNG SCHREIBEN ES HÖHE SCHADENSERSATZ ROLLE ORTHOPÄDEN ZEIT LEISTUNG BANDAGEN