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Fröschle, T.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 12 · S. 221 bis 223

Dokument
187232
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Fröschle, T.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
221 bis 223
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Gesetzgebungsgremien, die Träger der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sowie die Berufsbetreuer und ihre Verbände. Hier sind viele Szenarien denkbar, auch solche, die sich niemand von uns wünscht. Würde z.B. die Handlungsempfehlung Nr. 5 den Bundesgesetzgeber veranlassen, eine gesetzliche Pflichtversicherung für Betreuer einzuführen obwohl ja höchstens 3 % der befragten Betreuer nicht versichert waren und es zudem mit§§ 19081Abs. 1 Satz 1,1837Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BGB bereits ein Instrumentarium gibt, um das zu verhindern so könnte das bei gleichzeitig von den Ländern verweigerter Anpassung der Vergütungs…

Schlagworte

BETREUUNG VERGÜTUNG LEBEN QUALITÄTSSICHERUNG TELEFON STUDIE ZEIT BERUFSGRUPPEN ARBEIT SOZIALARBEITER MENSCHEN DRUCK QUALITÄTSVERBESSERUNG PRAXIS ZIELE LOGIK