Nach der QualitätsstudieWie geht es weiter?
Fröschle, T.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 12 · S. 221 bis 223
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesetzgebungsgremien, die Träger der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sowie die Berufsbetreuer und ihre Verbände. Hier sind viele Szenarien denkbar, auch solche, die sich niemand von uns wünscht. Würde z.B. die Handlungsempfehlung Nr. 5 den Bundesgesetzgeber veranlassen, eine gesetzliche Pflichtversicherung für Betreuer einzuführen obwohl ja höchstens 3 % der befragten Betreuer nicht versichert waren und es zudem mit§§ 19081Abs. 1 Satz 1,1837Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BGB bereits ein Instrumentarium gibt, um das zu verhindern so könnte das bei gleichzeitig von den Ländern verweigerter Anpassung der Vergütungs…