CareLit Fachartikel

Digitale Teilhabe ist bislang nur eine Vision

Hinz, T.; · Neue Caritas, Freiburg · 2018 · Heft 12 · S. 19 bis 22

Dokument
187240
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Hinz, T.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 119
Seiten
19 bis 22
Erschienen: 2018-12-17 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Bislang gibt es in der Wissenschaft keine klare Abgrenzung zwischen den Zuschreibungen „Behinderung“ und „Schwerstmehrfachbehinderung“. Auch eine gültige Definition zu „Schwerstmehrfachbehinderung“ liegt nicht vor. In § 2 SGB IX wird in Absatz I „Behinderung“ wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische

Schlagworte

BEHINDERUNG ARBEITSLOSIGKEIT GESCHÄFTSFÜHRER GRUPPE LEBEN MENSCHENRECHTE MENSCHEN ES LÖSUNGEN GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT WISSENSCHAFT DEUTSCHLAND ARBEITSPLATZ ARMUT PERSONEN