CareLit Fachartikel
Digitale Teilhabe ist bislang nur eine Vision
Hinz, T.; · Neue Caritas, Freiburg · 2018 · Heft 12 · S. 19 bis 22
Dokument
187240
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bislang gibt es in der Wissenschaft keine klare Abgrenzung zwischen den Zuschreibungen „Behinderung“ und „Schwerstmehrfachbehinderung“. Auch eine gültige Definition zu „Schwerstmehrfachbehinderung“ liegt nicht vor. In § 2 SGB IX wird in Absatz I „Behinderung“ wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische
Schlagworte
BEHINDERUNG
ARBEITSLOSIGKEIT
GESCHÄFTSFÜHRER
GRUPPE
LEBEN
MENSCHENRECHTE
MENSCHEN
ES
LÖSUNGEN
GESUNDHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
WISSENSCHAFT
DEUTSCHLAND
ARBEITSPLATZ
ARMUT
PERSONEN