CareLit Fachartikel

Zuschlag nicht nur für Inselkrankenhäuser

UlrichTref; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 64 bis 65

Dokument
187315
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
UlrichTref;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 36
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Verfahren zur Vereinbarung der Sicherstellungszuschläge ist mehrstufig ausgestaltet. Über die Frage, ob ein Sicherstellungszuschlag zu vereinbaren ist, entscheidet nach neuer Rechtslage ausschließlich die zuständige Landesbehörde. Insoweit kann von einer Grundentscheidung oder einem Grund-Verwaltungsakt (Grund-VA) gesprochen werden. Die Höhe des Zuschlags wird im Nachgang an eine positive Entscheidung der Behörde von den Pflegesatzparteien vereinbart oder im Streitfall auf Antrag von der Schiedsstelle festgesetzt. Soweit gegen die Entscheidung der zuständigen Landesbehörde Klage erhoben wird, kommt ihr nach…

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS MEDIZIN INNERE MEDIZIN KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG HÖHE KRANKENHÄUSER CHIRURGIE GEBURTSHILFE GYNÄKOLOGIE BEVÖLKERUNG ES KAUSALITÄT BESCHLEUNIGUNG PRAXIS