Der Normalvertrag Bühne, ein Künstlertarifvertrag in der öffentlichen Verwaltung nach den Regeln der Kunst
Bolwin, R.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 12 · S. 695 bis 702
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während zu den nichtkünstlerischen Mitarbeitern vor allem die Werkstätten, die Verwaltung und das Hauspersonal gehören, zählen zu den künstlerischen Mitarbeitern nicht nur die Beschäftigten mit den klassischen darstellenden Berufen wie Schauspieler, Sänger, Tänzer und Musiker, sondern auch viele sonstige Beschäftigte, die künstlerische Tätigkeiten ausüben, wie etwa Dramaturgen, Disponenten, Souffleure und die Mitarbeiter der künstlerischen Leitung. Aber auch im technischen Bereich gibt es viele Mitarbeiter, die wegen ihrer Nähe zum künstlerischen Betrieb dem künstlerischen Personal hinzugerechnet werden, wie die…