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Der Normalvertrag Bühne, ein Künstlertarifvertrag in der öffentlichen Verwaltung nach den Regeln der Kunst

Bolwin, R.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 12 · S. 695 bis 702

Dokument
187328
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Bolwin, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
695 bis 702
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Während zu den nichtkünstlerischen Mitarbeitern vor allem die Werkstätten, die Verwaltung und das Hauspersonal gehören, zählen zu den künstlerischen Mitarbeitern nicht nur die Beschäftigten mit den klassischen darstellenden Berufen wie Schauspieler, Sänger, Tänzer und Musiker, sondern auch viele sonstige Beschäftigte, die künstlerische Tätigkeiten ausüben, wie etwa Dramaturgen, Disponenten, Souffleure und die Mitarbeiter der künstlerischen Leitung. Aber auch im technischen Bereich gibt es viele Mitarbeiter, die wegen ihrer Nähe zum künstlerischen Betrieb dem künstlerischen Personal hinzugerechnet werden, wie die…

Schlagworte

TVÖD TÄTIGKEIT THEATER MITARBEITER ÖFFENTLICH ARBEITGEBER KUNST MUSEEN FREIHEIT DEUTSCHLAND ES KULTUR VERTRÄGE VERWALTUNGSPERSONAL NATUR BERUFE