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Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 12 · S. 12 bis 13

Dokument
187355
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Hommel, T.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Entwurf für das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen Patienten künftig per Smartphone oder Tablet mobil auf Daten ihrer ePA zugreifen können. Das AOK-System ist hier mit der Entwicklung für ein Digitales Gesundheitsnetzwerk (DiGeN) bereits auf dem Weg. Die Kassen müssen ihre Versicherten über die Funktionsweise der ePA, die Art der Datenverarbeitung sowie über Zugriffsrechte und Sicherheitskriterien informieren. Im Unterschied zum Referentenentwurf…

Schlagworte

ENTWICKLUNG BERLIN VERNETZUNG APOTHEKER GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN SMARTPHONE ROLLE KOMMUNIKATION GESUNDHEITSKOMMUNIKATION DEUTSCHLAND MILCH MENSCHEN VERTRAUEN GESUNDHEITSVERSORGUNG