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Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 12 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Entwurf für das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen Patienten künftig per Smartphone oder Tablet mobil auf Daten ihrer ePA zugreifen können. Das AOK-System ist hier mit der Entwicklung für ein Digitales Gesundheitsnetzwerk (DiGeN) bereits auf dem Weg. Die Kassen müssen ihre Versicherten über die Funktionsweise der ePA, die Art der Datenverarbeitung sowie über Zugriffsrechte und Sicherheitskriterien informieren. Im Unterschied zum Referentenentwurf…