CareLit Fachartikel
Kein Honorar nach Zahnarzt-Pfusch
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 12 · S. 38 bis 39
Dokument
187367
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Zahnarzt hat bei einer fehlerhaften implantologischen Leistung keinen Anspruch auf sein Honorar, wenn eine Nachbehandlung nur noch zu Notlösungen führen kann. Das entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit die Rechte von Patientinnen und Patienten.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
LEISTUNG
THERAPIE
UNTERNEHMEN
URTEIL
GESETZ
HONORAR
PATIENTEN
REHABILITATION
ES
LÄCHELN
ZAHN
HÖHE
UNTERKIEFER
GESUNDHEIT
BEHANDLUNGSFEHLER