CareLit Fachartikel
Zytostatika verabreichen bedingt delegierbar
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 46 bis 48
Dokument
187412
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lange stand die Frage im Raum, ob Pflegende Zytostatika intravenös applizieren dürfen. Argumente dagegen waren die damit verbundenen Risiken. Eine Einschätzung, die Fachleute zunehmend kritisch betrachten. Im Zweifel ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist.
Schlagworte
ZYTOSTATIKA
KRANKENPFLEGE
INJEKTION
AUFGABENSTELLUNG
AUSBILDUNG
DELEGATION
INJEKTIONEN
PATIENTEN
SPÜLUNG
RISIKO
RICHTLINIE
DEUTSCHLAND
LEITLINIEN
NACHSORGE
HÄMATOLOGIE
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN