CareLit Fachartikel

Zytostatika verabreichen bedingt delegierbar

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 46 bis 48

Dokument
187412
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Lange stand die Frage im Raum, ob Pflegende Zytostatika intravenös applizieren dürfen. Argumente dagegen waren die damit verbundenen Risiken. Eine Einschätzung, die Fachleute zunehmend kritisch betrachten. Im Zweifel ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist.

Schlagworte

ZYTOSTATIKA KRANKENPFLEGE INJEKTION AUFGABENSTELLUNG AUSBILDUNG DELEGATION INJEKTIONEN PATIENTEN SPÜLUNG RISIKO RICHTLINIE DEUTSCHLAND LEITLINIEN NACHSORGE HÄMATOLOGIE GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN