Die Zwischenprüfung ist völlig sinnlos
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zwischenprüfung in einem Bundesgesetz zu regeln, ist völlig sinnlos. Seitens des Deutschen Pflegerats haben wir uns sehr dagegen gewehrt und zumindest erreicht, dass die formalen Anforderungen an die Zwischenprüfung im Gesetz deutlich reduziert wurden. Die Zwischenprüfung ist noch ein Überbleibsel aus dem Versuch, die Pflegeassistenzausbüdung in die Ausbildung zum HeÜberuf zu integrieren. Ein Ansatz, der weder fachlich, noch pädagogisch Sinn macht, und übrigens rechtlich unzulässig ist. Damit sollten die (zu) niedrigen Zugangsvoraussetzungen mit dem hohen Risiko, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden war…