Darf der Arbeitgeber wegen einer Gefahrenanzeige abmahnen?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als examinierte Gesundheitsund Krankenpflegerin wurde ich in einer psychiatrischen Fachklinik am 26. September 2016 vertretungsweise auf einer anderen Station eingesetzt, die in der Regel mit zwei examinierten Fachkräften besetzt ist. In der Vertretungssituation waren neben mir lediglich zwei Auszubildende auf Station, und im Bedarfsfall konnte zusätzliche Unterstützung von der Nachbarstation angefordert werden. Ich empfand die personelle Situation als unzureichend, weshalb ich an meinen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige gemäß § 16 Arbeitsschutzgesetz verfasste, die auch als Beschwerde nach § 84 Betriebsverfas…