Vollstationärer Krankenhausaufenthalt Aufwandspauschale
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 252 bis 256
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der anderweitige Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung erlosch dadurch, dass die Beklagte wirksam mit ihrem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen Überzahlung der Vergütung für die Krankenhausbehandlung in sechs Eällen die Aufrechnung erklärte (zur entsprechenden Anwendung auf überzahlte Krankenhausvergütung vgl. zB BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr.2, RdNr.9ff m.w.N., stRspr). Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern…