GuKG, Arbeitsrecht & Anstaltenrecht
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 12 · S. 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fm Detail sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2019 vor, Pensionen bis € 1. 115, - um 2, 6%, und damit um 0, 6 Prozentpunkte über der Inflationsrate zu erhöhen. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Danach sinkt der Anpassungsfaktor bis zu einer Pension von € 1. 500, - linear auf 2% ab. Wer zwischen € 1. 500, - und € 3. 402, - bezieht, erhält exakt die Inflation abgegolten. Für Ruhebezüge über der ASVG-FFöchstpension ist ein Pauschalbetrag von € 68, - vorgesehen. Die Anpassung von 2, 6% wird darüber hinaus auch für Opferrenten, etwa nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heim…