CareLit Fachartikel
Änderungen durch Einführung des Gesundheitsberuferegisters für freiberufliche Tätigkeiten
Stadler, M.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 12 · S. 166 bis 168
Dokument
187442
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Änderungen für die freiberufliche Tätigkeit als DGKP bzw von Berufsangehörigen nach dem MTD-Gesetz. Seit 1. 7. 2018 gibt es das Gesundheitsberuferegister für Berufsangehörige nach dem Gesundheitsund Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie nach dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). Die Einführung des Gesundheitsberuferegisters hat auch Auswirkungen auf die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Berufsgruppen nach dem MTD-Gesetz sowie für die Diplomierten Gesundheitsund Krankenpflegerinnen (DGKP).
Schlagworte
GESUNDHEIT
TÄTIGKEIT
ÖFFENTLICH
KRANKENPFLEGE
ARBEITSRECHT
BEHÖRDE
BERUFSGRUPPEN
EIGNUNG
BERUFSAUSÜBUNG
NAMEN
UNTERLAGEN
PERSONEN
REGISTER
MENSCHEN
PATIENTEN
VERTRÄGE