CareLit Fachartikel
BSG: Wunschund Wahlrecht gilt auch für Sozialhilfeempfänger
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 26 bis 29
Dokument
187462
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat der bisherigen Tendenz zur Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Heimpflege einen Riegel vorgeschoben. Sofern keine „unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, darf der Sozialhilfeträger nicht das günstigste Heim vorschreiben.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URTEIL
SOZIALHILFETRÄGER
ARBEITGEBER
SOZIALHILFE
UNTERNEHMEN
HÖHE
LEISTUNG
TOD
PERSONEN
ZEIT
BERLIN
EINKOMMEN
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
ES