Müssen ausländische Pflegekräfte die Ausbildungskosten zurückzahlen?
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mitarbeiter war weder mit den nicht vergüteten Schattendiensten noch mit der Rückzahlung des Darlehens einverstanden. Er verlangte die Vergütung der „Schattendienste“, da er faktisch nicht nur einer erfahrenen Pflegekraft zugesehen habe, sondern 40 Stunden wöchentlich gearbeitet habe. Nachdem sich der Arbeitgeber weigerte, auf die Forderung des Arbeitnehmers nach Bezahlung der „Schattendienste“ einzugehen, klagte der Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Siegburg. Der Arbeitgeber reagierte auf die aus seiner Sicht unberechtigte Forderung und verklagte seinen Mitarbeiter wiederum auf Darlehensrüc…