CareLit Fachartikel

Wer zahlt was?

Breuer-Cutbrod, S.; · Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 40 bis 43

Dokument
187465
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Breuer-Cutbrod, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
40 bis 43
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenkasse ist deshalb immer dann zuständig, wenn eine Behinderung auszugleichen und eine Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Die Kostenzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch für die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel, die sowohl eine Behinderung ausgleichen oder eine Krankheit behandeln als auch die Pflege erleichtern, sofern der Behinderungsausgleich oder die Krankenbehandlung im Vordergrund stehen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PFLEGEHILFSMITTEL KRANKENKASSE BEHINDERUNG KRANKENVERSICHERUNG ALTENHEIM LESEN KRANKHEIT KRANKENBEHANDLUNG LEBEN KOMMUNIKATION BRILLEN ROLLSTÜHLE CHARAKTER PRAXIS ROBOTER