CareLit Fachartikel
Wer zahlt was?
Breuer-Cutbrod, S.; · Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 40 bis 43
Dokument
187465
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Krankenkasse ist deshalb immer dann zuständig, wenn eine Behinderung auszugleichen und eine Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Die Kostenzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch für die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel, die sowohl eine Behinderung ausgleichen oder eine Krankheit behandeln als auch die Pflege erleichtern, sofern der Behinderungsausgleich oder die Krankenbehandlung im Vordergrund stehen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEHILFSMITTEL
KRANKENKASSE
BEHINDERUNG
KRANKENVERSICHERUNG
ALTENHEIM
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KRANKHEIT
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