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Sichting-Busch, B.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 14 bis 16

Dokument
187491
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Sichting-Busch, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 71
Seiten
14 bis 16
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit schützt vor Einwirkungen, die die menschliche Gesundheit im biologischphysiologischen Sinn beeinträchtigen. Wendet man dieses Recht auf die Tätigkeit der Hebamme an, so kommt man nicht umhin, sich auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu besinnen. Ein Grundsatz aus der Rettungsmedizin lautet: »Wenn wir selbst medizinische Hilfe brauchen, sind wir keine Hilfe für unsere Patientinnen. « Das ist vielen Hebammen eher suspekt. Denn sie verstehen sich als Fürsprecherinnen der schwangeren und gebärenden Frauen (Deutscher Hebammenverband 2017. Bei ihre…

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST HEBAMME GESUNDHEIT ARBEITGEBER AVR FRAUEN ARBEIT LEBEN KIND TRAGEN MÄNNER LENDENWIRBEL BEURTEILUNG BODEN RECHTSPRECHUNG