Nicht immer auf Standby
Sichting-Busch, B.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 14 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit schützt vor Einwirkungen, die die menschliche Gesundheit im biologischphysiologischen Sinn beeinträchtigen. Wendet man dieses Recht auf die Tätigkeit der Hebamme an, so kommt man nicht umhin, sich auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu besinnen. Ein Grundsatz aus der Rettungsmedizin lautet: »Wenn wir selbst medizinische Hilfe brauchen, sind wir keine Hilfe für unsere Patientinnen. « Das ist vielen Hebammen eher suspekt. Denn sie verstehen sich als Fürsprecherinnen der schwangeren und gebärenden Frauen (Deutscher Hebammenverband 2017. Bei ihre…