Pflegefachpersonen aus dem Ausland anerkennen
Heilberufe · 2019 · Heft 1 · S. 22 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in Deutschland vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auf Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Pflegeausbildung sind in den Pflegeberufsgesetzen geregelt. Für die dreijährigen bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe in der Gesundheitsund Krankenpflege sowie Gesundheitsund Kinderkrankenpflege ist § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) maßgeblich, für den Altenpflegeberuf § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG). Bei Qualifikationen unterhalb des Niveaus der dreijährigen Pflegeausbildungsberufe, also auf der Ebene ei…