CareLit Fachartikel

Pflegefachpersonen aus dem Ausland anerkennen

Heilberufe · 2019 · Heft 1 · S. 22 bis 24

Dokument
187503
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 71
Seiten
22 bis 24
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Die in Deutschland vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auf Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Pflegeausbildung sind in den Pflegeberufsgesetzen geregelt. Für die dreijährigen bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe in der Gesundheitsund Krankenpflege sowie Gesundheitsund Kinderkrankenpflege ist § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) maßgeblich, für den Altenpflegeberuf § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG). Bei Qualifikationen unterhalb des Niveaus der dreijährigen Pflegeausbildungsberufe, also auf der Ebene ei…

Schlagworte

KRANKENPFLEGE ANERKENNUNG AUSBILDUNG AUSLAND RICHTLINIE RECHT DEUTSCHLAND BERUFE ALTENPFLEGE FÜHRUNG ES EIGNUNG SCHWEIZ UNTERRICHT BERLIN MEDIZIN