Rechnungsänderung analog des MDK Begutachtungsergebnisses
Wagner, N.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 1 · S. 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht selten verwehren Kostenträger unter Hinweis auf die Überschreitung der 5- Monats-Frist des § 7 Abs. 5 S 2 PrüfvV eine nacbträglicbe Rechnungskorrektur auf der Grundlage eines von ihnen veranlassten MDK- Gutachtens, welches im Vergleich zur Erstrechnung zu einem höheren Rechnungsbetrag gelangt. Dieser Auffassung wurde mittlerweile durch drei landessozialgerichtliche Entscheidungen eine klare Absage erteilt. So bestätigte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 16 KR 445/17 NZB) am 23.02.2018 die Entscheidung des Sozialgerichts Duishurg vom 27.04.2017 (S 17 KR 187/17).