CareLit Fachartikel

Dürfen Angestellte Missstände im Betrieb anpangern?

pflegen: Demenz, Seelze · 2018 · Heft 12 · S. 38 bis 42

Dokument
187624
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 12
Seiten
38 bis 42
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Bei welchen Mängeln darf ich meinen Arbeitgeber anzeigen? Gibt es Situationen, in denen ich sogar dazu verpflichtet bin? Die Rechtsprechung in Deutschland ist durch neue Gesetze und die verschiedensten Urteile schwer fassbar. ULRICH RÜSING, Fachanwalt für Arbeitsund Sozialrecht, gibt eine Einführung in die aktuelle Gesetzeslage und informiert über das korrekte Verhalten als Arbeitnehmer.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MENSCHENRECHTE URTEIL RECHT MELDEPFLICHT RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND VERHALTEN PERSONEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN ARBEITSPLATZ EIS DEMENZ NAMEN URIN