CareLit Fachartikel

Kostentragung für die Krankenbehandlung infolge einer nicht indizierten ästhetischen Operation (hier: Brustvergrößerung)

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 25 bis 27

Dokument
187657
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die 1988 geborene Klägerin ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Sie ist ledig und hat ein unterhaltsberechtigtes Kind. Ihr jährliches Bruttoeinkommen als angestellte Arbeitnehmerin betrug im Jahr 2017 60.224,78 €. Im Juni 2017 unterzog sich die Klägerin einer von ihr selbst finanzierten medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation zur Brustvergrößerung (Mamm-Augmentationsplastik). Da in der Folge

Schlagworte

KOSTEN ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE THERAPIE KRANKHEIT KRANKENHAUS KRANKENBEHANDLUNG VERHALTEN KIND BRUSTIMPLANTATE HÖHE RECHTSPRECHUNG BERLIN ES MENSCHEN PERSONEN