CareLit Fachartikel
Kostentragung für die Krankenbehandlung infolge einer nicht indizierten ästhetischen Operation (hier: Brustvergrößerung)
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 25 bis 27
Dokument
187657
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1988 geborene Klägerin ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Sie ist ledig und hat ein unterhaltsberechtigtes Kind. Ihr jährliches Bruttoeinkommen als angestellte Arbeitnehmerin betrug im Jahr 2017 60.224,78 €. Im Juni 2017 unterzog sich die Klägerin einer von ihr selbst finanzierten medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation zur Brustvergrößerung (Mamm-Augmentationsplastik). Da in der Folge
Schlagworte
KOSTEN
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
THERAPIE
KRANKHEIT
KRANKENHAUS
KRANKENBEHANDLUNG
VERHALTEN
KIND
BRUSTIMPLANTATE
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
ES
MENSCHEN
PERSONEN