CareLit Fachartikel

Verwendung eines nur notdürftig reparierten CTG

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
187660
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens sowie auf Feststellung nach ärztlicher Geburtshilfe in Anspruch. Beklagte sind ein Belegarzt, die Klinik und eine Angestellte des Belegarztpools; diese hat die Geburt des Klägers am 20.10.2004 geleitet und befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Weiterbildung zum Facharzt.

Schlagworte

GERÄT KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG GEBURT BELEGARZT BEURTEILUNG GEBURTSHILFE BEWEGUNGSSTÖRUNGEN UTERUSRUPTUR ELTERN ZEIT RECHTSPRECHUNG HERZTÖNE WAHRSCHEINLICHKEIT KAUSALITÄT Rechtsdepesche