CareLit Fachartikel
Verwendung eines nur notdürftig reparierten CTG
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
187660
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens sowie auf Feststellung nach ärztlicher Geburtshilfe in Anspruch. Beklagte sind ein Belegarzt, die Klinik und eine Angestellte des Belegarztpools; diese hat die Geburt des Klägers am 20.10.2004 geleitet und befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Weiterbildung zum Facharzt.
Schlagworte
GERÄT
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
GEBURT
BELEGARZT
BEURTEILUNG
GEBURTSHILFE
BEWEGUNGSSTÖRUNGEN
UTERUSRUPTUR
ELTERN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
HERZTÖNE
WAHRSCHEINLICHKEIT
KAUSALITÄT
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