CareLit Fachartikel
Abbruch ärztlicher Maßnahmen aufgrund einer Patientenverfügung
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 35 bis 36
Dokument
187661
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall; seit Juni 2008 befindet sie sich in einem wachkomatösen Zustand. Sie wird seitdem über eine Magensonde ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene ein mit „Patientenverfügung“ betiteltes Schriftstück unterschrieben. In diesem war niedergelegt, dass u. a. dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollen.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
ERNÄHRUNG
GERICHT
MEDIZIN
KRANKHEIT
LEBEN
PERSONEN
Rechtsdepesche
Köln