Vergabeverfahren: § 127 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 SGB V sind nicht bieterschützend
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 216 bis 228
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsgegnerin, eine gesetzliche Krankenkasse, schrieb mit europaweiter Bekanntmachung vom 30. 09. 2017 die Vergabe „Versorgung mit CPAP-Geräten der Produktgruppe 14“ im offenen Verfahren europaweit aus. Mit dieser Vergabe will die Antragsgegnerin im Wege abzuschließender Rahmenverträge die Versorgung ihrer Versicherten mit Schlaftherapiegeräten sowie den zugehörigen Dienstleistungen sicherstellen, ln der Bekanntmachung (Anlage Ast 2) war eine Laufzeit der Verträge vom 01. 04. 2018 bis zum 31. 03. 2022 vorgesehen. Der Auftragsgegenstand war dort wie folgt beschrieben: „Gegenstand dieser Ausschreibung ist di…