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Vergabeverfahren: § 127 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 SGB V sind nicht bieterschützend

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 12 · S. 216 bis 228

Dokument
187693
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 18
Seiten
216 bis 228
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Antragsgegnerin, eine gesetzliche Krankenkasse, schrieb mit europaweiter Bekanntmachung vom 30. 09. 2017 die Vergabe „Versorgung mit CPAP-Geräten der Produktgruppe 14“ im offenen Verfahren europaweit aus. Mit dieser Vergabe will die Antragsgegnerin im Wege abzuschließender Rahmenverträge die Versorgung ihrer Versicherten mit Schlaftherapiegeräten sowie den zugehörigen Dienstleistungen sicherstellen, ln der Bekanntmachung (Anlage Ast 2) war eine Laufzeit der Verträge vom 01. 04. 2018 bis zum 31. 03. 2022 vorgesehen. Der Auftragsgegenstand war dort wie folgt beschrieben: „Gegenstand dieser Ausschreibung ist di…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN VORSCHRIFTEN KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE CHARAKTER VERTRÄGE VERSICHERUNG LEISTUNG BERATUNG SCHREIBEN ES SCHWELLENWERTE HAND ROLLE