Der Unfall während des Toilettengangs als Problem des Beamtenversorgungsrechts und des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung
Hebeier, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 7 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bestimmt: „Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. ln Abs. 1 Satz 2 sowie in den Absätzen 2 bis 5 enthält § 31 BeamtVG weitere Regelungen im Zusammenhang mit dem Dienstunfall (u. a.: Regelungen betreffend den sog. Wegeunfall). Bei diesen Bestimmungen handelt es sich durchgehend um Sonderfälle des Dienstunfalls im Verhältnis zu Abs. 1 Satz 1 als Grundfall des Dienstunfalls. Diese Sonderfallbestimmungen können im Eolgenden außer Betracht bleibe…