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Der Unfall während des Toilettengangs als Problem des Beamtenversorgungsrechts und des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung

Hebeier, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 7 bis 15

Dokument
187715
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hebeier, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
7 bis 15
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bestimmt: „Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. ln Abs. 1 Satz 2 sowie in den Absätzen 2 bis 5 enthält § 31 BeamtVG weitere Regelungen im Zusammenhang mit dem Dienstunfall (u. a.: Regelungen betreffend den sog. Wegeunfall). Bei diesen Bestimmungen handelt es sich durchgehend um Sonderfälle des Dienstunfalls im Verhältnis zu Abs. 1 Satz 1 als Grundfall des Dienstunfalls. Diese Sonderfallbestimmungen können im Eolgenden außer Betracht bleibe…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT UNFALL ENTSCHEIDUNG SANITAERBEREICH VERSICHERUNGSSCHUTZ UNFÄLLE ARBEITSUNFÄLLE TOD KOPF BODEN PRIVATSPHÄRE PRAXIS ES MILCH GLAS