CareLit Fachartikel
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 15 bis 18
Dokument
187716
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtskraft einer Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung steht der Zulässigkeit eines erneuten Verfahrens zur Klärung dieser rechtlichen Eigenschaft nicht entgegen, wenn sich die hierfür maßgebenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Letzteres kann der Fall sein bei einer wesentlichen Änderung der nach der Satzung beanspruchten Zuständigkeit der Arbeitnehmervereinigung, sodass sich ein erneuter Streit um ihre Tariffähigkeit als ein anderer als der bereits entschiedene darstellt (Rn. 40).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
ORGANISATION
UNTERNEHMEN
TARIFVERTRAG
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ES
PRAXIS
GEWERKSCHAFTEN
DRUCK
BERUFSGRUPPEN
VERDRÄNGUNG
ORGANISATIONEN
Zeitschrift für Tarifrecht
München