Dienstplanmäßig freie Vorfeiertage keine Arbeitszeitverminderung nach TV-V
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
: Der Kl. ist bei der Bekl. auf Grundlage des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb beschäftigt. Nach §8 Abs.3 Satz 1 TV-V vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (der ansonsten mit § 8 Abs. 3 TV-V übereinstimmende § 6 Abs. 3 TVöD schließt in Satz 1 zusätzlich den 24. und 31. Dezember ein). Der Kl., der am 31.12.2016 dienstplanmäßig frei hatte, verlangt mit der Klage, ihm für am 31.12.2016 geleistete 8,292 Stunden Überstundenvergütung zu zahlen sowie festzustell…