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Dienstplanmäßig freie Vorfeiertage keine Arbeitszeitverminderung nach TV-V

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 27 bis 29

Dokument
187718
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
27 bis 29
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

: Der Kl. ist bei der Bekl. auf Grundlage des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb beschäftigt. Nach §8 Abs.3 Satz 1 TV-V vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (der ansonsten mit § 8 Abs. 3 TV-V übereinstimmende § 6 Abs. 3 TVöD schließt in Satz 1 zusätzlich den 24. und 31. Dezember ein). Der Kl., der am 31.12.2016 dienstplanmäßig frei hatte, verlangt mit der Klage, ihm für am 31.12.2016 geleistete 8,292 Stunden Überstundenvergütung zu zahlen sowie festzustell…

Schlagworte

ARBEITSZEIT BAT FEIERTAG TVÖD KRANKENHAUSBEREICH RECHTSPRECHUNG ES VERSTÄNDNIS ARBEIT NATUR Zeitschrift für Tarifrecht München