Urlaubsabgeltung Ausschlussfrist Mindestlohn
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 31 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. war beim Bekl. mit einem Stundenlohn von zuletzt 11,10 € beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete nach einem im Kündigungsrechtsstreit geschlossenen Vergleich mit Ablauf des 15.8.2016. Im Arbeitsvertrag vom 15.9.2015 heißt es in §11: „Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Bekl. übermittelte dem Prozessbevollmächtigten des Kl. unter dem 6.10.2016 eine Abrechnung für August 20…