CareLit Fachartikel

Haftungsrisiken von Ergotherapeuten

DROBINOHA, M.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2018 · Heft 12 · S. 38 bis 40

Dokument
187777
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
DROBINOHA, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Mit Abschluss eines Behandlungsvertrages verpflichten sich Ergotherapeuten nicht nur dazu, die Behandlung nach den Regeln der Kunst durchzuführen, sondern auch zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Patienten und dessen Eigentum. Trotz sorgfältigster Vorsichtsmaßnahmen kann jedoch nicht immer ausgeschlossen werden, dass es nicht doch aufseiten des Patienten zu einem Schadensfall kommt. Für den behandelnden Ergotherapeuten stellt sich dann die Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, und wer haftet für Schäden, die durch ein Fehlverhalten entstanden sind?

Schlagworte

ARBEITNEHMER PATIENT EINWILLIGUNG THERAPIE ARBEITGEBER FAHRLÄSSIGKEIT ERGOTHERAPEUTEN KUNST PATIENTEN EIGENTUM STRAFRECHT STRAFE ES MENSCHEN EIGNUNG NAMEN