CareLit Fachartikel
Ist ein kurzfristiger Einsatzort im Springerpool erlaubt?
Böhme, R.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 2 · S. 79 bis 80
Dokument
187819
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit ca. 6 Jahren arbeite ich im Springerpool eines Allgemeinkrankenhauses. Seit 1. November 2018 ist dieser für kurzfristigen Personalausfall geeignet. Die Pflegedienstleitung hat den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen angeboten, in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft zu werden, wenn sie unabhängig vom Dienstplan den Einsatzort kurzfristig, ggf. einen Tag vorher, erfahren.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
BETRIEB
DIENSTPLAN
KRANKENHAUS
PERSONALRAT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSPLATZ
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
HÖHE
VERSTÄNDNIS
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen