CareLit Fachartikel

Ist ein kurzfristiger Einsatzort im Springerpool erlaubt?

Böhme, R.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 2 · S. 79 bis 80

Dokument
187819
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
79 bis 80
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Seit ca. 6 Jahren arbeite ich im Springerpool eines Allgemeinkrankenhauses. Seit 1. November 2018 ist dieser für kurzfristigen Personalausfall geeignet. Die Pflegedienstleitung hat den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen angeboten, in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft zu werden, wenn sie unabhängig vom Dienstplan den Einsatzort kurzfristig, ggf. einen Tag vorher, erfahren.

Schlagworte

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