Beratung richtig vergütet
Häusliche Pflege, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weiterhin hat der Gesetzgeber neu geregelt, was in den Fällen zu geschehen hat, in denen aus Sicht des Pflegedienstes die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht mehr sichergestellt ist, dieser aber die Übersendung der entsprechenden detaillierten Hinweise untersagt. Dann muss und darf der Pflegedienst die Pflegekasse darauf hinweisen, dass aus seiner Sicht eine Beratung nach § 7a (Beratung durch Pflegeberater der Pflegekasse oder ein von ihr entsprechend beauftragter Pflegeberater) erforderlich ist. Dann muss die Pflegekassen eine entsprechende Beratung anbieten und darüber selbst die Pflegesituation neu einschä…