CareLit Fachartikel
Kirchliche Vereinbarungen sind im Dienstverhältnis wirksam
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 14
Dokument
187838
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung des BAG dürfte hohe praktische Relevanz haben. So stellt das Gericht nicht nur die Anwendbarkeit des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht ausdrücklich fest, sondern aüch die Wirksamkeit von auf dieser Grundlage geschlossenen Dienstvereinbarungen. Hinzuweisen sei darüber hinaus darauf, dass diese Entscheidung gleichermaßen für Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes gelten dürfte. So seben auch die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) die Anwendbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts vor.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
WIRKUNG
KIRCHE
EINRICHTUNG
PRAXIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
DEUTSCHLAND
Altenheim
Hannover