CareLit Fachartikel

Kirchliche Vereinbarungen sind im Dienstverhältnis wirksam

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 14

Dokument
187838
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
14
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des BAG dürfte hohe praktische Relevanz haben. So stellt das Gericht nicht nur die Anwendbarkeit des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht ausdrücklich fest, sondern aüch die Wirksamkeit von auf dieser Grundlage geschlossenen Dienstvereinbarungen. Hinzuweisen sei darüber hinaus darauf, dass diese Entscheidung gleichermaßen für Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes gelten dürfte. So seben auch die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) die Anwendbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts vor.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG WIRKUNG KIRCHE EINRICHTUNG PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS DEUTSCHLAND Altenheim Hannover