CareLit Fachartikel
BGH zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 30 bis 31
Dokument
187841
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie konkret müssen Menschen ihr Wünsche in der Patientenverfügung festhalten, damit diese im Ernstfall berücksichtigt werden? Der BGH hat erneut über diese Frage entschieden und befindet, dass die Anforderungen an eine Patientenverfügung nicht überbordend sein sollten.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ERNÄHRUNG
EINSTELLUNG
ALTENHEIM
ENTSCHEIDUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN
MENSCHEN
BERLIN
DEUTSCHLAND
DEMENZ
PROGNOSE
ES
Hannover