CareLit Fachartikel
Verhaltensauffällige Bewohner: Wie Sie bei Gefahr rechtssicher handeln
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 2 · S. 36 bis 37
Dokument
187843
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
n dem gemieteten Bewohnerzimmer abzugrenzen sind die Gemeinschaftsräume der Einrichtung. Zeigt ein Angehöriger mithin ein gravierendes Fehlverhalten, so kann der Einrichtungsträger vorgetragen werden, gehen Lücken und Zweifel zu Lasten des Heimträgers.
Schlagworte
RECHT
KÜNDIGUNG
HEIMTRÄGER
EINRICHTUNG
HEIMVERTRAG
DOKUMENTATION
Gemieteten
Bewohnerzimmer
Abzugrenzen
Gemeinschaftsräume
Zeigt
Angehöriger
Mithin
Gravierendes
Fehlverhalten
Einrichtungsträger