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Folgen der fehlenden Bestellung eines Gruppenmitglieds im Vorstand des Personalrats nach § 32 BPersVG

Hedermann, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 2 · S. 51 bis 56

Dokument
187901
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Hedermann, D.;
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
51 bis 56
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Dem Vorstand des Personalrats sind vom BPersVG wichtige Aufgaben zugewiesen. So führt er gemäß §32 Abs. 1 S. 4 BPersVG die laufenden Geschäfte des Personalrats. Insbesondere obliegt es ihm, die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats durch technische, organisatorische und büromäßige Arbeit sicherzustellen.® Damit ist er im Wesentlichen für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Personalrats verantwortlich. Daneben weist das Gesetz dem Vorstand aber auch Mitbestimmungsaufgaben zu, etwa in §75 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BPersVG für bestimmte soziale Angelegenheiten, sofern der Beschäftigte e…

Schlagworte

GRUPPE PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG RECHT GESETZ ARBEIT LITERATUR HAND ES FÜHRUNG PRAXIS Die Personalvertretung Berlin