Von den Lokführern lernen
Sadnder, B.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 2 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nun sind sie also da die Personaluntergrenzen, die seit dem 01. Januar 2019 für pflegesensitive Klinikbereiche wie Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie gelten. Mit ihnen wurde zügig ein relativ einschneidendes Gesetz verabschiedet, das Pflegenotstand und Fachkräftemangel bekämpfen soll. Die ersten Resultate sind: großes Wehklagen auf allen Seiten. Die Klinikbetreiber üben sich in Ach und Weh, weil sie nicht wissen, wo sie das Personal, das jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist, herbekommen sollen. Die Pflegefachkräfte bzw. deren Fachverbände blasen zum Empörungs-Halali, weil ihnen die festge…