Behandlungskosten von Unionsbürgern abrechnen
Rumpel, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 2 · S. 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unionsbürger, der in Deutschland eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und dessen Beschäftigung endet, bleibt trotz Ende der Versicherungspflicht Mitglied der Krankenkasse als freiwillig Versicherter, da er keine anderweitige Krankenversicherung mehr hat. Die obligatorische Anschlussversicherung ist unabhängig von Vorversicherungszeiten und bedarf keiner Antragstellung. Lediglicb für Saisonarbeiter wurde die obligatorische Anschlussversicherung zum 01.01.2018 um eine Regelung ergänzt. Für Saisonarbeiter wird die obligatorische Anschlussversicherung nur dann durchgeführt, wenn diese innerhalb von dr…