CareLit Fachartikel
Urteile zu Komplexpauschalen Es gibt genug Stoff für Auslegungsfragen
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 2 · S. 161 bis 163
Dokument
188020
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Doch Vorsicht ist geboten: Auch die OPS-Codes in der klargestellten Fassung bieten noch hinreichend Stoff für Auslegungsfragen, dies dürfte vor allem für den OPS-Code 8-550 (Geriatrische Komplexpauschale) gelten. In diesen Fällen ist mit einer kurzfristigen Rücknahme der Klagen durch die Kostenträger nicht zu rechnen. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Krankenhäuser zwar zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die ursprüngliche Auslegung der OPS- Codes vollständig erfüllt haben, nicht aber die korrigierte Fassung des OPS- Codes.
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
VERGÜTUNG
DIMDI
KRANKENHAUSTRÄGER
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
Fassung
Codes
Stoff
Auslegungsfragen
Vorsicht
Geboten
Ops-Codes
Klargestellten
Bieten
Hinreichend