CareLit Fachartikel
100 Jahre Frauenwahlrecht: Parlamentarierinnen, der Deutsche Verein und die Weimarer Sozialgesetzgebung
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 61 bis 70
Dokument
188063
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Frauen im Januar 1919 erstmals in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen konnten, zogen erfahrene Fürsorgeexpertinnen in den Reichstag und die Länderparlamente ein. Davon profitierte auch der Deutsche Verein, denn er verfügte nun über einen „direkten Draht ins Parlament und in die Ministerien und konnte so auf die soziale Ausgestaltung der Weimarer Republik einwirken. Gemäß einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in allen Fraktionen waren nämlich die Frauen für soziale Themen zuständig.
Schlagworte
BERLIN
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
EMANZIPATION
FRAU
WEIMARER REPUBLIK
SPD
RECHT
FRAUEN
DEUTSCHLAND
GESCHICHTE
DEMOKRATIE
EUROPA
SOZIALARBEIT
MENSCHEN
MÄNNER
ARBEITSBELASTUNG