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100 Jahre Frauenwahlrecht: Parlamentarierinnen, der Deutsche Verein und die Weimarer Sozialgesetzgebung

Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 61 bis 70

Dokument
188063
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 99
Seiten
61 bis 70
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Als Frauen im Januar 1919 erstmals in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen konnten, zogen erfahrene Fürsorgeexpertinnen in den Reichstag und die Länderparlamente ein. Davon profitierte auch der Deutsche Verein, denn er verfügte nun über einen „direkten Draht ins Parlament und in die Ministerien und konnte so auf die soziale Ausgestaltung der Weimarer Republik einwirken. Gemäß einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in allen Fraktionen waren nämlich die Frauen für soziale Themen zuständig.

Schlagworte

BERLIN FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE EMANZIPATION FRAU WEIMARER REPUBLIK SPD RECHT FRAUEN DEUTSCHLAND GESCHICHTE DEMOKRATIE EUROPA SOZIALARBEIT MENSCHEN MÄNNER ARBEITSBELASTUNG